Ich unterstütze und berate gerne bei der Erstellung des eigenen Testamentes, damit nach dem Tod auch wirklich das passiert, was gewünscht wird.
Gerne berate ich auch im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüche, bereits erfolgten Schenkungen oder sonstigen Fragen des Erbrechts. Ein besonderes Augenmerk lege ich dabei auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Wenn das aber nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen gerne vor Gericht.
Zudem wickle ich gerne das Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod einer Person ab, was oft eine schnelle und kostentransparente Abwicklung mit sich bringt.